Medizinprodukte-Sicherheit

Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit im Malteser Rettungsdienst und den Einsatzdiensten der Malteser können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge@malteser.org kontaktieren.

Kontaktformular

Hinweis: Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Zur Person

Adresse

Ihre Nachricht

Datenschutz

Sicherheit - Kontrollwort

Captcha