Wir Malteser in NOW
...heißen Sie herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite.
„Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit der Malteser NOW können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit(at)malteser-now(dot)de kontaktieren.“